Welche Unterlagen müssen die Sorgeberechtigten mitbringen?
die eigenen Personalpapiere
die Geburtsurkunde des Kindes, den Impfpass des Kindes
den Nachweis zum Personensorgerecht (Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung)
die Eheurkunde
falls nur eine sorgeberechtigte Person zur Anmeldung erscheint, wird bei weiteren Sorgeberechtigen eine Vollmacht des nicht erscheinenden Elternteils benötigt
Bescheinigung über Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes
für eventuelle Rückstellung wird eine Befürwortung durch die Kita benötigt, diese ist in der Kita des Lernanfängers zu beantragen
In der Zeit von 13:30Uhr und bis 16:00Uhr können Schulanfängerinnen und -anfänger die ergänzende Förderung und Betreuung(eFöB/ Hort) kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis in Anspruch nehmen.
Die Beantragung ist unbedingt nötig und erfolgt direkt bei der Schulanmeldung.
Zusätzliche Betreuungszeiten müssen mit entsprechendem Bedarfsnachweis gesondert beantragt werden und erfordern eine Kostenbeteiligung.
Bei Fragen zum eFöB erreichen Sie die koordinierende Erzieherin Frau Latawitz während des Anmeldezeitraums