Schulanmeldung für das Schuljahr 2022/23

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Schulanmeldung

Der Anmeldezeitraum beginnt am 27. September und endet am 8. Oktober 2021.

  • Die Anmeldung findet im Sekretariat der 35. Grundschule, Sewanstr., 41, 10319 Berlin, Raum A 0.26 zu folgenden Zeiten statt. 
  • Öffnungszeiten: 
    • Montag:        08:00-13.00
    • Dienstag:      08:00-12:00 und 13:00-18:00
    • Mittwoch:     08:00-13.00
    • Donnerstag: 08:00-12:00 und 13:00-18:00
    • Freitag:         08:00-13:00
  • Für Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 geboren worden sind, beginnt ab dem 1. August 2022 die Schulpflicht.
  • Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind in der  Einzugsbereichsschule an, auch wenn das Kind später eine andere Schule besuchen soll. Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes in eine andere Grundschule wünschen, ist ein schriftlicher Antrag unter Angabe der Gründe an unserer Grundschule zu stellen. Der Antragsvordruck ist bei uns im Sekretariat erhältlich.

Welche Unterlagen müssen Eltern zur Anmeldung mitbringen?

    • die eigenen Personalpapiere
    • die Geburtsurkunde des Kindes, den Impfausweise des Kindes 
    • den Nachweis zum Personensorgerecht (Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung)
    • die Eheurkunde
    • falls nur eine sorgeberechtigte Person zur Anmeldung erscheint, wird bei weiteren Sorgeberechtigen eine Vollmacht des nicht erscheinenden Elternteils benötigt
    • Bescheinigung über Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes
    • für eventuelle Rückstellung wird eine Befürwortung durch die Kita benötigt, diese ist in der Kita des Lernanfängers zu beantragen
    • sonstige Personalpapiere des Kindes 
  • Eltern, deren Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 31. März 2017 geboren ist, können bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn das Kind keinen Sprachförderbedarf hat.
  • Wünschen Eltern eine Zurückstellung ihres Kindes von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr, so können sie dies auf dem Antragsformular zur Grundschulanmeldung beantragen. Diesem Antrag ist eine Stellungnahme der Kita beizulegen. Im Falle einer beantragten Zurückstellung soll spätestens bis Februar 2021 eine schulärztliche Untersuchung erfolgen. Eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.

Antrag auf Ergänzende Förderung und Betreuung (eFÖB / "Hort")

  • Eltern beantragen die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) in der offenen Ganztagsgrundschule direkt mit der Anmeldung zum Schulbesuch.
  • In der Zeit von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr können Schulanfängerinnen und -anfänger die ergänzende Förderung und Betreuung (Hortbereich) kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis, jedoch nur auf Antrag in Anspruch nehmen.
  • Sollte ein erhöhter Betreuungsbedarf bestehen (vor dem Unterricht ab 6:00Uhr und nach 16:00Uhr bis 18:00Uhr) , so ist dieser gesondert zu beantragen. 

Bei Fragen zum eFöB erreichen Sie die koordinierende Erzieherin Frau Latawitz während des Anmeldezeitraums

    • Montag:          08:00 –  14:00
    • Mittwoch:       10:00 – 16:00 Uhr und
    • Donnerstag:   08:00 – 14:00 Uhr.
  • Außerdem können Sie Fragen auch gerne per Mail unter hortleitung@11G35.schul.berlin.de stellen. 

Link zu den Formularen (download)

  • Anmeldung und Aufnahmen in die Grundschule
  • Antrag auf Aufnahme eines Kindes in eine andere Grundschule
  • Elterninfo- Schulärztliche Untersuchung 
  • Antrag auf Schulärztliche Untersuchungen bei Zuzug
  • Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)
  • Erklärung für die Festsetzung der Kostenbeteiligung 
  • Erläuterungen zur Beteiligung an den Kosten der ergänzenden Förderung und Betreuung

https://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/